2020-04: Adressprüfung Dienstleister

24. April 2020

Adressprüfung Dienstleister: Verhindern Sie die Erfassung ungeprüfter Dienstleister im Auftrag

Adressen können bei Auswahl in der Position überprüft werden.

Sind die Daten zu einem oder mehreren Kriterien nicht erfüllt, wird die Adresse für die Auftragserfassung gesperrt.

Für die Prüfung gelten folgende Kriterien in Kombination:

  1. Liegt die Mindestlohnbescheinigung (kurz MiLog) des Unternehmers vor?
  2. Liegt ein gültiger Versicherungsnachweis vor?
    Wenn ja, wie ist die Dauer der Gültigkeit, und ist dieser zum Zeitpunkt der Auftragserfassung noch gültig?
  3. Ist zu der Adresse ein AEO F-Status hinterlegt, oder liegt eine gültige Sicherheitserklärung vor (ein Kriterium ist ausreichend).

 

Die Stammdateneinrichtung und Aktivierung der Funktion finden Sie in unserer Online-Dokumentation beschrieben. Link auf: https://documentation.cargosoft.de/pages/viewpage.action?pageId=18748003

Verfügbar ab Version 7.8.1