2020-02: Luftfracht Höchsthaftung gestiegen - AWB Report-Anpassung erfolgt

25. Februar 2020

Luftfracht Höchsthaftung gestiegen – AWB Report-Anpassung erfolgt

Mit Wirkung vom 28. Dezember 2019 wurde die Höchsthaftung des Luftfrachtführers für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von bislang 19 auf 22 Sonderziehungsrechte (SZR) je kg erhöht. Die IATA hat den entsprechenden Haftungshinweis in der Resolution 600 b (Air Waybill Conditions of Contract) bereits geändert.

CargoSoft hat die Anpassung im aktuellen Report vorgenommen. Den Report stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Alternativ erfolgt die Auslieferung automatisch mit dem nächsten Update.
Dies betrifft nur Anwender, die den CargoSoft Standard Crystal Report AWB verwenden.
Ihre individuellen AWB-Layouts passen wir ebenfalls gerne für Sie an. Sprechen Sie uns dazu an.