NCTS-Bürgschafts-Überschreitung wird nicht mehr toleriert

24. April 2018

2018-04:  NCTS-Bürgschaftsüberschreitung wird nicht mehr toleriert

Im Zuge der Einführung des Unionzollkodex (UZK) wird von den Zollämtern teilweise eine strengere Umsetzung der Dienstanweisung Z 3515 gefordert. Dies führt dazu, dass die Bürgschaft nicht mehr überschritten werden darf.
Mit der CargoSoft Bürgschaftsüberwachung behalten Sie die Be- und Entlastung Ihrer Bürgschaft im Blick.

Für Informationen und ein Angebot steht Ihnen unser Vertriebsteam gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns kurz eine Email an sales(at)cargosoft.de oder rufen Sie uns an unter Telefon 0421 98500-0.